Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum-Gesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müssen alle nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln (Art. 622 OR). Die anonymen Inhaberaktien werden abgeschafft und durch Namenaktien ersetzt.
Die ordentliche Generalversammlung der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG vom 17. Juni 2020 hat beschlossen, die Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden daher aufgefordert, ihre Inhaberaktien der Gesellschaft zwecks Umtauschs in Namenaktien einzuliefern.
Umtausch Inhaberaktien zu Namenaktien
Die Übertragung der Namenaktien an eine andere Person erfolgt ausschliesslich mittels Indossament auf dem Aktienzertifikat oder bei einer Eintragungsbestätigung mittels einer schriftlichen Abtretungserklärung. Bei Übertragung eines Aktienzertifikats muss als Beleg das indossierte Aktienzertifikat im Original (zusammen mit Namen und genauer Adresse der erwerbenden Person) zur Mutation im Aktienregister vorgelegt werden. Bei einer Eintragungsbestätigung muss eine schriftliche Abtretungserklärung zur Mutation vorliegen. Erst dann wird die Eintragung der neuen Aktionärin oder des neuen Aktionärs und die (Teil-) Löschung der vormaligen Aktionärin oder des vormaligen Aktionärs im Aktienbuch vorgenommen. Nach Vornahme der Mutation stellt die Gesellschaft der erwerbenden Person eine Eintragungsbestätigung zu bzw. retourniert dieser das indossierte Aktienzertifikat.
Abtretungserklärung