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Personen mit Aktienbesitz

Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen.

Generalversammlung SZU 2023

Die ordentliche Generalversammlung der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG findet am Mittwoch, 31. Mai 2023 um 17.15 Uhr in den Arena Cinemas Sihlcity, Kalanderplatz 8, 8045 Zürich statt. Die Türöffnung ist um 16.15 Uhr. Die nächstgelegene öV-Station ist Zürich Saalsporthalle.

Personen mit Aktienbesitz, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, sind gebeten, sich bis spätestens 22. Mai 2022 mittels Anmeldetalon anzumelden. Allen registrierten Aktionärinnen und Aktionären werden die Anmeldeunterlagen per Post zugeschickt. Nach erfolgter Anmeldung wird den angemeldeten Aktienbesitzenden das Zutritts- und Stimmformular zugeschickt.

Einladung zur GV
Anmeldetalon zur GV
Revidierte Statuten (neues Layout ohne Ausweis der Änderungen)
Revidierte Statuten (altes Layout mit Ausweis der Änderungen)
Geschäftsbericht 2022

Global Forum-Gesetz

Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum-Gesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müssen alle nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln (Art. 622 OR). Die anonymen Inhaberaktien werden abgeschafft und durch Namenaktien ersetzt.

Die ordentliche Generalversammlung der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG vom 17. Juni 2020 hat beschlossen, die Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden daher aufgefordert, ihre Inhaberaktien der Gesellschaft zwecks Umtauschs in Namenaktien einzuliefern.

Umtausch Inhaberaktien zu Namenaktien

Übertragung von Aktien

Die Übertragung der Namenaktien an eine andere Person erfolgt ausschliesslich mittels Indossament auf dem Aktienzertifikat oder bei einer Eintragungsbestätigung mittels einer schriftlichen Abtretungserklärung. Bei Übertragung eines Aktienzertifikats muss als Beleg das indossierte Aktienzertifikat im Original (zusammen mit Namen und genauer Adresse der erwerbenden Person) zur Mutation im Aktienregister vorgelegt werden. Bei einer Eintragungsbestätigung muss eine schriftliche Abtretungserklärung zur Mutation vorliegen. Erst dann wird die Eintragung der neuen Aktionärin oder des neuen Aktionärs und die (Teil-) Löschung der vormaligen Aktionärin oder des vormaligen Aktionärs im Aktienbuch vorgenommen. Nach Vornahme der Mutation stellt die Gesellschaft der erwerbenden Person eine Eintragungsbestätigung zu bzw. retourniert dieser das indossierte Aktienzertifikat.

Abtretungserklärung