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Netzzugang

Die Benützung unserer Infrastruktur richtet sich nach der aktuellen Fassung der Netzzugangsverordnung (NZV) und den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG).

Damit ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Zugang zu unserem Netz erhält, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Das EVU hat seinen Sitz in der Schweiz oder in der Europäischen Union. Der Netzzugang von Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz oder der EU richtet sich nach den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
  • Das Unternehmen besitzt eine Konzession oder eine Lizenz zum Führen von Zügen gemäss EBG.
  • Die finanziellen Grundlagen sind gesichert.
  • Es besteht ein Versicherungsschutz von mindestens 100 Millionen Schweizer Franken pro Schadensfall.
  • Qualifiziertes Personal gewährleistet den sicheren Betrieb.
  • Die Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb.
  • Es muss garantiert sein, dass die Sicherheitsbestimmungen der befahrenen Strecken eingehalten werden.

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