Genehmigung von Bauarbeiten und Projekten
Alle Arbeiten und Eingriffe in der Nähe von Bahnanlagen erfordern gemäss Art. 18m EBG eine Bewilligung durch die SZU.
Betroffene Arbeiten
Davon betroffen sind beispielsweise folgende Projekte mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren (nicht abschliessend):
- Bau-, Abbruch-, Umbau- und Renovationsarbeiten an Gebäuden
- Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen
- Errichtung von Mobiltelefonantennen
- Installation von technischen Ausrüstungen (z. B. technische Schränke)
- Aufbau von Zäunen
- Pflanzung von Bäumen, sowohl mit als auch ohne Plangenehmigungsverfahren
- Ausstecken von Bauprofile
- Alle Projekte, die sich weniger als 50 Meter von Grundstücken und Freiluftleitungen der SZU befinden, müssen der SZU zur Prüfung und Bewilligung eingereicht werden
Sowohl mit als auch ohne Planauflage dürfen die Bauarbeiten erst nach Bewilligung der SZU aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
Bewilligungsgesuch zuhanden der SZU
Im Planauflageverfahren durch Dritte erstellt die SZU nach abgeschlossener Prüfung des Bewilligungsgesuchs eine Stellungnahme gemäss Art. 18m Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG, SR 742.101). Die Auflagen der SZU sind integraler Bestandteil der Baubewilligung.
Die Zustimmung der SZU gemäss Art. 18m EBG kann vor, während oder spätestens nach Planauflage eingeholt werden, wobei die zuständige Behörde die Baubewilligung erst erteilen kann, wenn die Bewilligung der SZU vorliegt.
Bereits beim Ausstecken der Bauprofile, die in die 5-Meter-Gefahrenzone der SZU oder in die Nähe von spannungsführenden Anlagen und Schienen gelangen könnten, ist ein Erdungskonzept erforderlich.
Prüfung
Die vollständigen Projektunterlagen müssen uns zur Prüfung und Bewilligung unterbreitet werden. Sie werden intern allen betroffenen SZU-Fachbereichen zur Stellungnahme vorgelegt. Anschliessend erhalten Sie die Stellungnahme aufgrund der internen Meinungsabgaben. Die Bearbeitungszeit für Baugesuche beträgt abhängig vom Projekt zirka 30 Tage. Das Baugesuch kann über bahnnahesarbeiten@szu.ch oder über das untenstehende Kontaktformular eingereicht werden.
Empfehlung: Bei umfangreicheren Projekten kann es von Vorteil sein, wenn die Bauherrschaft während der Vorprojektphase mit uns Kontakt aufnehmen.
Erforderliche Angaben
Voraussetzung für eine abschliessende Beurteilung der nötigen Massnahmen sind eine Besprechung vor Ort sowie ausführliche Unterlagen mit folgenden Angaben:
Minimalangaben
Bauvorhaben (Bezeichnung, Kurzbeschrieb)
Situationsplan, Lage der Arbeitsstelle
Terminprogramm
Personal
Auftraggebende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)
Auftragnehmende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)
Schlüsselpersonal, Polier:innen/Arbeitsleitende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)
Sicherheitspersonal, falls vorhanden (Unternehmung, Name, Mobilnummer und Ausweiskopien)
Arbeit
Bauablauf und Logistik
Maximale Arbeitshöhe und Distanz zu Bahnanlagen
Baumaschinen, Geräte (Datenblätter)
Standort und Aktionsradius Baumaschinen, Geräte
Erdungskonzept für fixe und mobile Kräne, Bagger, Baumaschinen usw.
Weitere wichtige Informationen
In den Downloads finden Sie Angaben zu Schutzmassnahmen sowie mögliche Situationen beim Einsatz von Maschinen und Kränen.
Mögliche Situationen
Gefahrenbereiche, die Sie beim Einsatz von Maschinen und Kränen beachten müssen.
Einsatz schwenkbare Maschinen
Einsatz hohe Maschinen
Einsatz fixe und mobile Kräne
Weitere Informationen
Schutzmassnahmen und Baustromversorgungen, die Sie kennen sollten.
Schutzmassnahmen in der Nähe von Bahnanlagen
Baustromversorgung in der Nähe von Bahnanlagen
Ausführungsbestimmungen