Arbeiten in der Nähe von Bahnanlagen
Damit die Sicherheit aller gewährleistet ist, benötigen Sie eine Bewilligung der SZU, wenn Sie Arbeiten in der Nähe der Bahnanlagen durchführen möchten.
Worauf es zu achten gilt
Arbeiten, die am oder im Gefahrenbereich der Bahnanlagen stattfinden oder den Gleisbereich effektiv tangieren könnten, dürfen nur mit Zustimmung der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG und unter Anwendung bahnseitiger Sicherheitsmassnahmen ausgeführt werden. Eine Zustimmung erhalten Sie, sobald wir Ihre Baumassnahme beurteilt haben. Bitte reichen Sie dazu rechtzeitig per Post oder E-Mail die unten aufgeführten Unterlagen ein.
Erforderliche Angaben
Voraussetzung für eine abschliessende Beurteilung der nötigen Massnahmen sind eine Besprechung vor Ort sowie ausführliche Unterlagen mit folgenden Angaben:
Minimalangaben
Bauvorhaben (Bezeichnung, Kurzbeschrieb)
Situationsplan, Lage der Arbeitsstelle
Terminprogramm
Personal
Auftraggebende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)
Auftragnehmende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)
Schlüsselpersonal, Polier:innen/Arbeitsleitende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)
Sicherheitspersonal, falls vorhanden (Unternehmung, Name, Mobilnummer und Ausweiskopien)
Arbeit
Bauablauf und Logistik
Maximale Arbeitshöhe und Distanz zu Bahnanlagen
Baumaschinen, Geräte (Datenblätter)
Standort und Aktionsradius Baumaschinen, Geräte
Erdungskonzept für fixe und mobile Kräne, Bagger, Baumaschinen usw.
Weitere wichtige Informationen
In den Downloads finden Sie Angaben zu Schutzmassnahmen sowie mögliche Situationen beim Einsatz von Maschinen und Kränen.
Mögliche Situationen
Gefahrenbereiche, die Sie beim Einsatz von Maschinen und Kränen beachten müssen.
Einsatz schwenkbare Maschinen
Einsatz hohe Maschinen
Einsatz fixe und mobile Kräne
Weitere Informationen
Schutzmassnahmen und Baustromversorgungen, die Sie kennen sollten.
Schutzmassnahmen in der Nähe von Bahnanlagen
Baustromversorgung in der Nähe von Bahnanlagen