Zurück

Arbeiten in der Nähe von Bahnanlagen

Damit die Sicherheit aller gewährleistet ist, benötigen Sie eine Bewilligung der SZU, wenn Sie Arbeiten in der Nähe der Bahnanlagen durchführen möchten.

Worauf es zu achten gilt

Arbeiten, die am oder im Gefahrenbereich der Bahnanlagen stattfinden oder den Gleisbereich effektiv tangieren könnten, dürfen nur mit Zustimmung der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG und unter Anwendung bahnseitiger Sicherheitsmassnahmen ausgeführt werden. Eine Zustimmung erhalten Sie, sobald wir Ihre Baumassnahme beurteilt haben. Bitte reichen Sie dazu rechtzeitig per Post oder E-Mail die unten aufgeführten Unterlagen ein.

Erforderliche Angaben

Voraussetzung für eine abschliessende Beurteilung der nötigen Massnahmen sind eine Besprechung vor Ort sowie ausführliche Unterlagen mit folgenden Angaben:

Minimalangaben

Bauvorhaben (Bezeichnung, Kurzbeschrieb)

Situationsplan, Lage der Arbeitsstelle

Terminprogramm

bahnnahesarbeiten@szu.ch

Personal

Auftraggebende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)

Auftragnehmende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)

Schlüsselpersonal, Polier:innen/Arbeitsleitende (Unternehmung, Name, Mobilnummer)

Sicherheitspersonal, falls vorhanden (Unternehmung, Name, Mobilnummer und Ausweiskopien)

Arbeit

Bauablauf und Logistik

Maximale Arbeitshöhe und Distanz zu Bahnanlagen

Baumaschinen, Geräte (Datenblätter)

Standort und Aktionsradius Baumaschinen, Geräte

Erdungskonzept für fixe und mobile Kräne, Bagger, Baumaschinen usw.

Weitere wichtige Informationen

In den Downloads finden Sie Angaben zu Schutzmassnahmen sowie mögliche Situationen beim Einsatz von Maschinen und Kränen.

Mögliche Situationen

Gefahrenbereiche, die Sie beim Einsatz von Maschinen und Kränen beachten müssen.

Einsatz schwenkbare Maschinen
Einsatz hohe Maschinen
Einsatz fixe und mobile Kräne

Weitere Informationen

Schutzmassnahmen und Baustromversorgungen, die Sie kennen sollten.

Schutzmassnahmen in der Nähe von Bahnanlagen
Baustromversorgung in der Nähe von Bahnanlagen