Veloselbstverlad
Informationen zu Bestimmungen und Tickets.
Velotransporte

Sihltalbahn S4
Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag, 6–8 Uhr und 16–19 Uhr.
Uetlibergbahn S10
Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag, 6–8 Uhr und 16–19 Uhr. Velomitnahme (auch in TranZBag) auf der Strecke zwischen Uitikon Waldegg und Uetliberg ist nicht zugelassen.
Zimmerbergbus
Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag, 6–8 Uhr und 16–19 Uhr. Ausnahme: Auf der Linie 170 ist Velobeförderung immer zugelassen.
S10: Velomitnahme (auch in TranZBag) zwischen Uitikon Waldegg und Uetliberg ist nicht gestattet.
Allgemeine Regelung
- Für den Velotransport ist ein Ticket erforderlich.
- Eine Beförderung von begleiteten Fahrrädern erfolgt grundsätzlich nur, wenn in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist.
- Die Velos müssen von den Benützerinnen und Benützern selbst ein-, aus- und umgeladen werden.
- Die Möglichkeiten und Bedingungen des Velotransports unterliegen den Bestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmen.
- Verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und/oder Fahrzeug besteht.

